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StartseiteInfothekUrteileErben haben Recht auf Zugang zu Benutzerkonten

Betreiber von sozialen Netzwerken sind verpflichtet, den Erben vollen Zugang zum Benutzerkonto zu gewähren.


Der Beschluss vom 27. August 2020 - III ZB 30/20 besagt, dass den Erben eines verstorbenen Nutzers vollständiger Zugang zum Benutzerkonto gewährt werden muss, im gleichen Maße, wie es dem / der Verstorbene/n möglich war.


Die Schuldnerin, eine Betreiberin eines sozialen Netzwerks, hatte nach dem Urteil des Landgerichts vom 17.12.2015, das sie bereits dazu verpflichtete, den Zugang zum Benutzerkonto zu ermöglichen, den Erben lediglich eine PDF-Datei mit 14.000 Seiten ausgehändigt, die eine Kopie der ausgelesenen Daten des Benutzerkontos enthielt. Streitig blieb hier, ob damit die Verpflichtung der Schuldnerin erfüllt wurde.


Das Landgericht hat daraufhin auf Antrag der Gläubigerin gegen die Schuldnerin wegen Nichterfüllung ihrer Verpflichtung ein Zwangsgeld von 10.000 Euro festgesetzt. Das Kammergericht hat den Beschluss der Schuldnerin aufgehoben.


Dagegen richtet sich nun die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin.


Der Bundesgerichtshof entschied nun aus Gründen des Erbrechts: Der Nutzungsvertrag zwischen der Tochter der Gläubigerin und der Schuldnerin sei mit seinen Rechten und Pflichten auf die Erben übergegangen. Deshalb haben die Erben als Vertragspartner und neue Kontoberechtigte dieselben Rechte zum Zugang des Benutzerkonto wie die Tochter, inklusive den darin enthaltenen digitalen Inhalten. Die Überlassung der PDF-Datei reicht dabei nicht aus, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Alle Funktionen des Benutzerkontos, mit Ausnahme der aktiven Weiternutzung, müssen den Erben gewährt werden.