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StartseiteInfothekGesetzeWichtige gesetzliche Neuerungen für Verbraucher

Wir haben Ihnen die wichtigsten Aktualisierungen zum Jahreswechsel 2022/2023 herausgesucht – im nächsten Newsletter werden wir Ihnen gern einen Überblick rund um die festgelegten oder teilweise noch abzusegnenden Neuerungen im gesetzlichen und betrieblichen Rentengesetz und Altersvorsorge geben und das Thema Bürgergeld aufgreifen.


Geringverdiener-Entlastung

Zum 1. Januar 2023 steigt die Midi-Job-Grenze deutlich an. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dann erst ab einem Einkommen von monatlich 2000 Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Zum 1. Oktober 2022 war die Grenze bereits von 1300 auf 1600 Euro gestiegen.

Seit Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn zwölf Euro pro Stunde und auch die Verdienstgrenze für Minijobber stieg von 450 auf 520 Euro.


Mehr Kindergeld ab 2023

Im kommenden Jahr steigt auch das Kindergeld. Für die ersten drei Kinder erhalten Familien dann jeweils 250 Euro monatlich (zuvor 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind). Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin 250 Euro.

Der Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar von 8548 auf 8688 Euro pro Jahr.


Höherer Grundfreibetrag

Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt von 10.347 Euro im Jahr 2022 auf 10.908 Euro im Jahr 2023. Paare können den doppelten Betrag ansetzen. Nur wer im kommenden Jahr ein höheres Einkommen hat, muss überhaupt Einkommensteuern bezahlen.


Sparerpauschbetrag steigt

Der Sparerpauschbetrag – früher Sparerfreibetrag genannt – sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Zu Kapitaleinkünften gehören etwa Zinsen und Dividenden. Ab 2023 steigt der Freibetrag von 801 auf 1000 Euro . Das ist ein Plus von rund 25 Prozent. Bei zusammenveranlagten Ehegatten klettert er von 1602 auf 2000 Euro.


Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt. Der Wechsel von Angestellten in die private Krankenversicherung (PKV) wird weiter erschwert und ist ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich. Im Jahr 2022 lag diese Schwelle bei 64.350 Euro.


Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte auf 403,99 Euro für die Kranken- und 76,06 Euro (51,12 Euro in Sachsen) für die Pflegepflichtversicherung.


Befristeter Corona-Zuschlag in der Pflegepflichtversicherung endet.

In der PKV entfällt zum Januar der zeitlich befristete Zuschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten in Höhe von 7,30 Euro für Personen mit Beihilfeanspruch und 3,40 Euro für alle anderen Personen, die einen Beitrag in der Pflegepflichtversicherung bezahlen. Damit sinken 2023 die Monatsprämien leicht. Aber privat Versicherte sollten nicht zu früh jubeln: wirklich günstiger wird die Pflegepflichtversicherung nur für Beihilfeberechtigte – bei allen anderen kommt der Wegfall aufgrund einer Beitragsanpassung nicht spürbar an.