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StartseiteInfothekGesetzeEU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Union (EU) hat 2022 die Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD). Diese verpflichtet grosse Unternehmen, ab dem Geschäftsjahr 2024 einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, der auch die Lieferkette abdeckt.


Die enge Verflechtung der Schweizer Volkswirtschaft mit der EU führt dazu, dass viele Schweizer Unternehmen indirekt von der CSRD betroffen sind. Allein in Deutschland werden rund 15 000 Unternehmen von ihren Schweizer Zulieferern detaillierte Informationen oder gar einen Bericht verlangen, um die eigene Berichterstattungspflicht zu erfüllen.


Das stellt gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Herausforderung dar. Zugleich sollten sie die Chancen sehen, die ihnen eine nachhaltige Unternehmensführung und die Berichterstattung darüber bieten. Sie stärken die Resilienz, Agilität und Glaubwürdigkeit eines Unternehmens, mit einem Wort: seine Wettbewerbsfähigkeit.

Definition Nachhaltigkeitsbericht und wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?


Nachhaltigkeitsberichte entstanden als Weiterentwicklung der in den 1990er Jahren von Unternehmen, aber auch von öffentlichen Einrichtungen veröffentlichten Umweltberichte. Sie stellen die Tätigkeiten und Leistungen der Organisationen im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung dar.


Jeder Nachhaltigkeitsbericht bzw. das CSR Reporting soll heute Auskunft zu allen drei Bereichen im Rahmen Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie: der ökologischen, der sozialen sowie der ökonomischen Nachhaltigkeit (sustainability) Ihres Unternehmens geben. Dabei können durchaus Schwerpunkte gesetzt werden, die gem. des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) generell in den Bereichen ökologische sowie soziale Nachhaltigkeit liegen.


Ab dem 1. Januar 2024 sind zunächst Unternehmen berichtpflichtig, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Darauffolgend auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen.

Mehr Unternehmen werden rechtlich verpflichtend anhand verbindlicher EU-Standards umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Bericht erstatten müssen.


In der Praxis bedeutet das:
Nicht nur die großen Unternehmen, sondern alle am Börsenmarkt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) müssen künftig darüber Bericht erstatten, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren (etwa Klimawandel oder Menschenrechtsfragen) ihre Tätigkeiten beeinflussen. Auch können kleinere Unternehmen indirekt betroffen sein, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen Daten liefern sollen. Zudem werden eine digitale Kennzeichnungspflicht sowie eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtend.


Umsetzung und Zeitplan:

Die neuen Vorschriften müssen innerhalb von 18 Monaten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Voraussichtlich wird das bis Ende Juni 2024 sein.


Vermeiden Sie die häufigsten Fehler

Beim Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichts sollten Unternehmen insbesondere folgende fünf Fehler vermeiden, die am häufigsten vorkommen:


1. Perfektionismus

Ein Nachhaltigkeitsbericht muss nicht perfekt sein.
Laut einer Studie der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen machen sich 75 Prozent der befragten Firmen Sorgen über den organisatorischen Aufwand. Zögern Sie einen Nachhaltigkeitsbericht nicht hinaus, sondern beginnen Sie jetzt damit, egal wo Sie stehen.
Fokussieren Sie nicht auf Perfektion, sondern auf Bewegung.

2. Fehlende Strategie

Nur eine nachhaltige Unternehmensstrategie führt zu nachhaltiger Entwicklung, weil sie Wegweiser für nachhaltige Entscheidungen ist. Es ist weit verbreitet, dass die Nachhaltigkeitsstrategie als Teil der Unternehmensstrategie angesehen wird.
Definieren und etablieren Sie eine nachhaltige Unternehmensstrategie.

3. Alles auf einmal

Einer der häufigsten Fehler beim Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichts ist, alles auf einmal machen zu wollen. Kein Wunder, dass das Thema dann überwältigend wirkt. Unternehmen müssen ihre Transformation schrittweise durchführen – und mit dem Wichtigsten beginnen. Sie müssen folglich priorisieren.
Führen Sie eine Wesentlichkeitsanalyse durch und priorisieren Sie Ihre spezifischen Nachhaltigkeitsthemen

4. Vernachlässigte Datenerfassung

Bei einem Nachhaltigkeitsbericht sind die Daten grundlegend. Auch wenn Sie sich einem Dilemma gegenübersehen: Etablieren Sie klare Abfragestrukturen und sammeln Sie zentral zuverlässige Daten. Das gelingt, indem Sie Ihre Daten gemäss einem Rahmenwerk strukturieren. Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standards (European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS) anwenden.
Wählen Sie einen Nachhaltigkeitsstandard, und erfassen Sie strukturiert und korrekt Ihre nichtfinanziellen Kennzahlen

5. Kein Erfahrungsaustausch, keine Verifizierung

Auch wenn Sie nicht unter die in der CSRD geforderte Prüfpflicht eines Nachhaltigkeitsberichts fallen: Lassen Sie Ihren Bericht von externen Expertinnen und Experten verifizieren, also überprüfen. Ein unabhängiger Blick von aussen gewährleistet ein qualifiziertes Feedback, das – abhängig von der Expertise des Verifizierers – den Weg für Ihre weitere, nachhaltige Entwicklung ebnet.